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28.03.2015 00:00
German Wings Absturz – mehr Besonnenheit bitte!
Peter Haisenko - Es schockiert mich, mit welcher Leichtigkeit ein junger Mann zum Massenmörder erklärt wird. Wie kann ein französischer Staatsanwalt, der bislang nur über Teilinformationen verfügt, einen unbescholtenen Menschen unter Preisgabe seines Namens öffentlich des Massenmordes bezichtigen? Wie kann er damit dessen Familie den Medien zum Fraß vorwerfen? Die Erklärungen dieses Staatsbeamten zeigen vor allem eines: Gesichertes Wissen gibt es noch nicht, dafür aber noch jede Menge ungeklärte Fragen. [Quelle: anderweltonline.com] JWD

Welche Fakten liegen vor? Der A 320 hat die Reiseflughöhe von 38.000 ft. verlassen, ist in gerader Linie in ungewöhnlich steilem Sinkflug direkt auf die französischen Alpen zu geflogen und dort in etwa 2.000 Metern Seehöhe mit ungeheurer Geschwindigkeit zerschellt. Bei dem Aufschlag wurde das Flugzeug geradezu zerschreddert, in kleinste Teile zerrissen, die über eine weite Fläche verstreut sind. Der Voice-Recorder – also das Gerät, auf dem die Geräusche innerhalb des Cockpits aufgezeichnet sind – wurde in stark beschädigtem Zustand geborgen und es gibt eine erste, vorläufige Auswertung. Bezüglich des Flight-Recorders – also das Gerät, auf dem alle technischen Parameter aufgezeichnet sind – hat es widersprüchliche Meldungen gegeben.
 

KenFM am Telefon: Peter Haisenko zum Absturz von Germanwings 4U9525

                                    Quelle: wwwKenFMde via Youtube  |  veröffentlicht 26.03.2015

Am vergangenen Dienstag ereignete sich die jüngste Katastrophe in der Geschichte der Luftfahrt. Über den französischen Alpen stürzte ein Airbus A320 von Germanwings ab, keiner der 150 Insassen überlebte. Nachdem jetzt der Voice-Recorder der Maschine geborgen und ausgewertet werden konnte, gibt es eine erste offizielle Theorie.

Während der Pilot auf der Toilette war, hat der Ko-Pilot sich im Cockpit verbarrikadiert und die Maschine vorsätzlich zum Absturz gebracht. Diese offizielle Beschreibung des Unfallhergangs kommt ohne die Daten des Flight-Recorders aus, und steht damit auf wackeligen Füßen. Wir sprachen mit Peter Haisenko, der 30 Jahre für die Lufthansa geflogen ist, über das Unglück in Südfrankreich und seine offenen Fragen, die sich aus den aktuellen Ermittlungen ergeben. Haisenko hat Zweifel, die mit immer weiter bekannt werdenden Details wachsen. [Link zum Originaltext]
 

Verwirrspiel um den Flight-Recorder

Recht schnell wurde kolportiert, der Flight-Recorder wäre gefunden, aber er wäre sehr stark beschädigt und es würden Speicherelemente fehlen. Abgesehen davon, dass mir ein solcher Vorgang gänzlich ausgeschlossen erscheint, heißt es heute (27.3.2015) nun wieder, der Flight-Recorder sei noch nicht aufgefunden worden. Aus Erfahrung wissen wir, dass zur Aufklärung eines Flugunfalls die Auswertung des Flight-Recorders unverzichtbar ist. Wie kann sich also ein Staatsanwalt zu der Behauptung versteigen, die Absturzursache sei nach vorläufiger (!) Auswertung des Voice-Recorders aufgeklärt?

Es wird vorgetragen, der Copilot hätte sich im Cockpit eingeschlossen und dem Kapitän den Rückweg dorthin verweigert. Hier wird bereits eine Tatsache mit einer Vermutung vermischt. Wir wissen bislang nur, dass irgendjemand gegen die Cockpit-Tür gehämmert hat. Was sich tatsächlich vor der Cockpit-Tür abgespielt hat, wissen wir nicht. Ob es, wie selbstverständlich behauptet wird, tatsächlich der Kapitän war, ist eine unbewiesene Vermutung. Einiges spricht dagegen. Wie es heißt, soll versucht worden sein, diese Panzertür am Cockpit mit Gewalt zu öffnen. Der Kapitän weiß sehr genau, dass er das nicht bewerkstelligen kann. Ebenso weiß er, dass sich die absichtliche Verriegelung der Cockpit-Tür nach fünf Minuten selbsttätig löscht. Warum hat er dann nach Ablauf dieser Zeit keinen erneuten Versuch unternommen, die Tür mit dem ihm bekannten „Geheimcode“ zu öffnen? Dieser Versuch müsste auf dem Voice-Recorder registriert sein, denn er wird im Cockpit mit einem unüberhörbaren Ton angezeigt.

Auch ein bewusstloser Mensch atmet

„Der Copilot war bei Bewusstsein, denn er hat ruhig geatmet“, sagt der Staatsanwalt. Was für eine unsinnige Folgerung! Jeder weiß, dass Bewusstlose in den meisten Fällen ihre Atmung nicht einstellen. Ich sehe es geradezu im Gegenteil: Die ruhige Atmung bis zum Aufschlag deutet eher darauf hin, dass der Mann im Cockpit gar nicht mitbekommen haben könnte, was mit ihm und dem Flugzeug geschieht. Weiterhin verwundert mich, dass er während der gesamten Zeit kein einziges Wort gesprochen hat. Er weiß, dass alles, was er von sich gibt, nach dem Aufschlag weltweite Verbreitung finden wird – der Voice-Recorder zeichnet es auf. Wie wahrscheinlich ist es, dass ein Massenmörder mit diesem Wissen nicht eine letzte Botschaft an die Menschheit richtet? Oder zumindest an jene, die er mit seiner Tat „bestrafen“ will? Dass ihm im letzten Moment nicht doch ein Aufschrei entweicht? Auch islamistische Attentäter verlassen ihr irdisches Dasein mit einem finalen „Allah ist groß“ auf den Lippen.

Was war los mit dem Autopilot?

Dann die technischen Details. Es ist mir unerklärlich, wie dem Voice-Recorder entnehmbar sein könnte, dass der Copilot aktiv die Höhenvorwahl auf 100 ft. eingestellt hat. Diese Information könnte bestenfalls, wenn überhaupt auf anderem Weg erhältlich sein. Darüber schweigt sich der französische Beamte aus. Weiter: Das Flugzeug ist mit dem Autopilot in den Boden geflogen worden. Hier wird es gruselig, denn da passt nichts mehr zusammen. Weder die hohe, weitgehend konstante Sinkgeschwindigkeit, noch die extrem hohe Vorwärtsgeschwindigkeit bewegen sich in dem Rahmen, den der Autopilot abdecken kann. Jedenfalls nicht, ohne dass aktiv eingegriffen wird, indem die Speedbrake (die Stör-brems-klappen auf der Flügeloberseite) aktiviert werden.

Externe Aufzeichnungen des Absturzweges weisen eine Geschwindigkeit nahe 400 Kt. (ca. 740 Km/h) Groundspeed aus – bis zum Aufschlag. Spätestens unter 10.000 ft. ist diese Geschwindigkeit jenseits dessen, was der Autopilot zulassen kann. Diese Geschwindigkeit ist viel höher, als das Flugzeug seinem Design entsprechend in dieser Höhe fliegen darf. Es muss also angezweifelt werden, dass in dieser Höhe der Autopilot noch am Ruder war. Andererseits wird aber nicht berichtet, dass auf dem Voice-Recorder der unüberhörbare Warnton registriert ist, der die Piloten warnt, wenn sich der Autopilot (wegen Überforderung) verabschiedet. Die Frage bleibt also offen, ob und wenn ja, ab wann der Autopilot abgeschaltet war.

Jede Menge Ungereimtheiten zum Unfallablauf

Im ersten Statement wird nicht darüber berichtet, ob auf dem Voice-Recorder eine „Terrain-Warnung“ aufgezeichnet ist. Die muss es aber gegeben haben, und zwar wirklich laut und unüberhörbar. Moderne Flugzeuge verfügen über Systeme, die harte Warnungen ausstoßen, sobald sich ein Flugzeug dem Boden gefährlich nähert, ohne in Landekonfiguration zu sein (heißt: Fahrwerk draußen, Landeklappen in Landeposition). Unter den Bedingungen, wie sich dieser Airbus dem Bergland genähert hat – Sinkgeschwindigkeit, Vorwärtsgeschwindigkeit – hätte diese Warnung spätestens unterhalb 12.000 ft. ansprechen müssen. Fragen über Fragen, alle unbeantwortet. Wie kann sich da jemand erdreisten, einen unbescholtenen jungen Mann zum Massenmörder abzustempeln? [...]

Weiterlesen im Originaltext bei ' anderweltonline.com ' ..hier

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