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27.03.2014 19:00
Verfassungsgericht zieht die Reißleine bei Staats-Propagandasender ZDF
Ob's hilft? Die Hoffnung stirbt zuletzt. - Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Organisation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dem Gebot der Staatsferne genügen muss und der Staat den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zwar zu organisieren hat, aber gleichzeitig dafür Sorge tragen muss, dass eine Beeinflussung der Berichterstattung durch staatliche und staatsnahe politische Akteure wirksam verhindert wird (Urteil v. 25.03.2014, Az.: 1 BvF 1/11, 1 BvF 4/11). Das BVerfG stört sich u.a. an den sog. “Freundeskreisen” von Union und SPD, die sich informell vorab treffen, um bestimmte Entscheidungen vorzubesprechen.  JWD

26.03.2014 [Quelle: nds.de]
ZDF-Staatsvertrag verfassungswidrig: Der politische Einfluss ist zu groß
[..] Konkret bedeutet das, dass der Anteil staatlicher und staatsnaher Mitglieder auf ein Drittel der gesetzlichen Mitglieder des jeweiligen Aufsichtsgremiums nach klaren Kriterien begrenzt werden muss. Dies gilt ausdrücklich auch für weitere Untergliederungen wie Ausschüsse. Was als staatsnah gilt, definiert das Bundesverfassungsgericht folgendermaßen:

Wer im Sinne dieser Anteilsbegrenzung als staatliches und staatsnahes Mitglied zu gelten hat, bestimmt sich nach einer funktionalen Betrachtungsweise. Maßgeblich ist hierfür, ob es sich um eine Person handelt, die staatlich-politische Entscheidungsmacht innehat oder im Wettbewerb um ein hierauf gerichtetes öffentliches Amt oder Mandat steht und insoweit in besonderer Weise auf die Zustimmung einer breiteren Öffentlichkeit verwiesen ist. Diese Betrachtungsweise schließt neben Regierungsmitgliedern, Abgeordneten, politischen Beamten auch Wahlbeamte in Leitungsfunktionen oder Mitglieder politischer Parteien mit herausgehobener Verantwortung ein. Demgegenüber sind Personen, die von Hochschulen, aus der Richterschaft oder aus der funktionalen Selbstverwaltung wie etwa den Industrie- und Handelskammern in die Aufsichtsgremien entsandt werden, nicht als staatliche oder staatsnahe Mitglieder in diesem Sinne anzusehen.

Die anteilsmäßig zu begrenzende Gruppe der staatlichen und staatsnahen Mitglieder schließt nach Ansicht des BVerfG grundsätzlich Personen ein, die von politischen Parteien in die Aufsichtsgremien entsandt werden, weil sie bei funktionaler Betrachtung als staatsnah zu qualifizieren sind.

Aber auch bei der Auswahl der als staatlich und staatsnah zu bestellenden Mitglieder, die künftig auf 1/3 zu beschränken ist, müssen die verschiedenen politischen Strömungen möglichst vielfältig abgebildet werden. Dem Grundsatz der Vielfaltsicherung entspricht es hierbei, dass gerade auch kleinere politische Strömungen einbezogen werden….
Quelle 1: Internet-Law
Quelle 2: Pressemitteilung zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Quelle 3: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts


Passend zum Thema:

27.03.2014 [Quelle: nds.de / Albrecht Müller]
Obamas reaktionärer Kindergarten und die Klatsche von Siemens und Schmidt
Manchmal ist das echte Leben erleuchtender und aufklärender als jedes Kabarett. Obama und sein Häuflein der G 7 schicken das Schmuddelkind aus Moskwa vor die Tür und sinnieren laut über die notwendige Prügelstrafe, genannt Sanktionen statt Gesprächen. Schmuddelkind Russland müsse einen Preis zahlen. Wir vernehmen aufgeregtes Geschnatter statt des notwendigen Nachdenkens. Obama spottet Russland als Regionalmacht. Wir sehen Fotos mit den feixenden Sieben und wie sie sich wichtig tun. Und wir sehen, wie die beiden Zwerge aus Brüssel, Barroso und Rompuy, sich königlich freuen, weil der Onkel aus Amerika ihnen die Hand schüttelt. SpiegelOnline freut sich mit. Und dann kommen gleich zwei ordentliche Klatschen.

Erstens: Altkanzler Helmut Schmidt hält Sanktionen für „dummes Zeug“ und äußert Verständnis für Putins Krim-Politik. Siehe hier.

Zweitens: Siemens setzt auf Dialog. Eine Siemens-Delegation unter Leitung des Siemenschefs Kaeser trifft sich mit Putin und seiner Delegation zum Gespräch über die Zusammenarbeit und die Investitionen von Siemens in Russland. Das ZDF berichtet darüber . Und Siemens Chef Kaeser erklärt Claus Kleber im Heutejournal lächelnd: “Es ist gut, wenn man im Dialog bleibt”

Wenn Sie 5 ½ min Zeit haben, dann sollten Sie sich dieses Interview anschauen. Die Körpersprache von Claus Kleber sagt mehr über die Richtigkeit der in den letzten zehn Tagen in den NachDenkSeiten von mir beschriebenen US-nahen Netze in den deutschen Medien als seitenlange Texte. – Kleber ist empört, Joe Kaeser von Siemens antwortet meist mit einem leichten Lächeln und mit klaren und differenzierten Aussagen. Siemens setzt auf Kooperation zwischen West und Ost.

Bei 3 min und 23 s übrigens findet sich ein schönes Schmankerl: Der Siemens-Chef weist den ZDF Moderator darauf hin, dass auch die Amerikaner auf Kooperation und Dialog setzen. Schließlich sei gerade heute gemeldet worden, dass zwei Russen und ein US Amerikaner gemeinsam zum Weltraum unterwegs sind.

Link zum Originalartikel bei ' nachdenkseiten.de ' ..hier

25.03.2014 [Quelle: german.ruvr.ru]
Höchstes deutsches Gericht:
ARD und ZDF dürfen nicht „zum Staatsfunk werden“

Den deutschen Staatssendern stehen schwere Zeiten bevor: Die Einschaltquoten sinken dramatisch, während die Kritik am Programm wächst. Vor allem von der einseitigen Berichterstattung sind die Zuschauer zunehmend genervt, die Vorgänge in der Ukraine bringen die Missstände jetzt richtig ans Tageslicht.

Anstatt die Frage zu stellen, wer die wahren Drahtzieher sind und welche Ziele sie verfolgen, verbreiten die Öffentlich-Rechtlichen meist exakt die Positionen aus Berlin, Brüssel und Washington. Doch damit könnte bald Schluss sein, denn ein am Dienstag verkündetes Urteil des Bundesverfassungsgerichts räumt jetzt bei ZDF und ARD auf.

Viel ist in letzter Zeit geschrieben worden über Ethos und Verlässlichkeit westlicher Massenmedien. Vor allem in Sachen Krimkrise, TTIP, Euro, oder Zuwanderungspolitik sind Täuschung, Manipulation, Einseitigkeit und Propaganda leider an der Tagesordnung. Und ganz besonders die öffentlich-rechtlichen Sender enttäuschen zunehmend. Deswegen dürfte vielen Menschen ein Stein vom Herzen fallen, hat diese Missstände doch nun auch das Bundesverfassungsgericht festgestellt. Das Grundsatzurteil, das heute in Karlsruhe verkündet wurde, besagt: Die Politik hat einen zu großen Einfluss auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk! [...]

Weiterlesen im Originaltext bei ' german.ruvr.ru ' ..hier

 
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