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12.01.2023  13:30 | Teilen
Inna Zhvanetskaya (85) auf der Flucht
vor Behörden und Zwangsimpfung

Meinung - Die Ausnahmekomponistin und Musikerin Inna Abramovna Zhvanetskaia ist in Todesangst auf der Flucht vor offensichtlich behördlicher Willkür, um ihr Leben zu retten, welches durch gerichtlich angeordnete Zwangsimpfung und angeordneter Inhaftierung in eine psychiatrische Anstalt bedroht ist. - Auf Antrag ihrer amtlich eingesetzten, wie ich vermute, Berufs-Betreuerin, wurde dieses (Skandal-) Urteil verhängt. Die zwangsweise Verschleppung aus dem Privathaus sollte am 11.01.2023 durch Einsatzkräfte der Polizei durchgeführt werden. JWD

...Die Gestapo Polizei nebst Helfern musste, nachdem die Haustüre aufgebrochen war allerdings feststellen, dass die Wohnung leer war. Inna Zhvanetskaia hat wohl Helfer gefunden, die mithelfen wollen ihr Leben zu retten, bzw. was nach ihrer Aussage auf das Gleiche hinausläuft, ihre Zwangseinweisung mit zweifacher Zwangsimpfung zu verhindern.



Quelle: JWD-Nachrichten via
BitChute  |  veröffentlicht 11.01.2023

Inna Zhvanetskaya ist auf der Flucht vor Zwangsimpfung


Wie Report24 berichtet "fanden sich nach einer durchtelefonierten Nacht couragierte Helfer, welche die 1937 in der Ukraine geborene Inna Zhvanetskaya in Sicherheit brachten. Anwohner schilderten, dass um sieben Uhr morgens zwei Polizeiautos vor ihrem Wohnhaus parkten, außerdem ein Krankenwagen und ein Firmenfahrzeug einer Schlosserei. Wie im Beschluss angekündigt, wurde wohl die Wohnung zwangsgeöffnet, die deutsche Staatsgewalt wollte die jüdische Künstlerin abholen. Doch sie war nicht zu Hause.

Unterstützer verbrachten die Dame noch in der Nacht an einen unbekannten Ort und sorgen dort für sie, so der derzeitige Stand der Informationen. Nun muss die Zeit für juristische Gegenmaßnahmen genutzt werden. Zahlreiche deutsche Juristen hatten bei der Lektüre des Gerichtsbeschlusses die Hände über dem Kopf zusammengeschlagen."


Nach der Information von Report24: "momentan ist Inna jedenfalls in Sicherheit", hoffen wir das Beste.

Denjenigen, die keine Vorstellung  davon haben, wie es in der Altenpflege schutzlosen Personen gehen kann, wenn sie keine Angehörigen haben, die sich um ihre Rechte kümmern, kann ich aus eigenem Erleben berichten, wie diese Menschen dem System ausgeliefert sind. Ich hatte mich vor ein paar Jahren um die Mutter eines Freundes gekümmert, der selbst in Chicago lebt. Die körperlich noch rüstige Dame war damals 95 und bekam auf Betreiben ihrer in Hamburg wohnenden Tochter eine amtliche Berufsbetreuerin vor die Nase gesetzt. Die Betreuerin hatte nichts eiligeres zu tun, als die Einweisung in ein Pflegeheim zu veranlassen.

Der Mutter meines Freundes wurde ein Ammenmärchen über die Umstände erzählt, warum sie jetzt plötzlich im Pflegeheim war. Ich hatte sie damals besucht und war über die meines Erachtens menschenunwürdigen Umstände, mit der die Dame konfrontiert wurde, schlichtweg erschüttert. Verschiedene Vorkommnisse veranlassten mich dann für sie Partei zu ergreifen. Es ist mir gelungen meine Bekannte gegen Widerstand der amtlichen Betreuerin wieder aus dem Pflegeheim herauszuholen und eine häusliche Pflege in ihrer geliebten, mit Erinnerungsstücken voll gepfropften Wohnung, zu organisieren. Diese Zeit hatte sie auch sehr geschätzt und blühte regelrecht auf.

Die Berufbetreuerin, die weitere 9 Personen zu betreuen hatte, sowie die eingesetzte Rechtspflegerin waren mit dieser weit arbeitsintensiveren Lösung nicht zufrieden und arbeiteten dagegen, wo immer möglich. Nach langem Hin- und Her bin ich dann durch gerichtlichen Beschluss amtlicher Betreuer der der Dame geworden. Musste aber zähneknirschend auf verlangen des Betreuungsgerichts dann doch einem Heimaufenthalt zustimmen, welches ich dann selbst ausgesucht hatte. Soviel zu meinem Background was Altenpflege angeht.

Beim Lesen der Vorgänge um Inna Zhvanetskaia hatte ich schon das Eine oder Andere Déjà-vu- Erlebnis, zudem auch die von mir betreute, 1920 in Schlesien geborene Dame durch ihre Mutter, die damals Sängerin an der Dresdener Oper war,  ebenfalls einen künstlerischen Hintergrund und ebenfalls ein bewegtes, außergewöhnliches Leben hinter sich hatte. Auch bei ihr wurde vor meinem Eingreifen eine Demenz aufgebauscht dargestellt, um rechtliche Handhaben zu haben.

Nachdem ich mir jetzt mehrere Video von
Inna Zhvanetskaia angesehen habe, entwickelt sich der dringenden Verdacht, dass auch bei  Inna Zhvanetskaia ziemlich übel mitgespielt wurde bzw. wird. Sie ist sicherlich eine egozentrische in Ihrer eigenen Welt lebende Person, die aber bestimmt nicht in dem Maß unzurechnungsfähig ist, um es zu rechtfertigen, ihr elementarste Menschenrechte zu entziehen. Der in folgenden Video von Beate Bahner exzellent vorgetragene Brief bestärkt mich in dieser Einschätzung:



Quelle: JWD-Nachrichten via BitChute  |  veröffentlicht 11.01.2023

Der Fall Inna Zhvanetskaya: Zwangsimpfung
 für eine 85-jährige jüdisch-ukrainische Komponistin
 

    Original Begleittext zum Video:
Quelle: https://t.me/rechtsanwaeltin_beate_bahner/15209

Der Fall Inna Zhvanetskaya: Eine 85-jährige jüdisch-ukrainische Komponistin, die aufgrund eines Beschlusses des Amtsgerichts Bad Canstatt - gegebenenfalls mit Polizeigewalt und Zwang - psychiatrisiert und gegen Covid geimpft werden soll.
Angeblich standen am 11.1.2023 um 7 Uhr morgens zwei Polizeiautos und ein Krankenwagen vor ihrer Türe.
Inna Zhvanetskaya wurde jedoch nicht angetroffen.

Hier ein wichtiger und sehr schöner Brief von Marina (Masha) Orel, ebenfalls Jüdin aus der Ukraine, an das Amtsgericht Bad Canstatt vom 10.1.2023

Auch auf Youtube unter https://youtu.be/8Gqnj01Tmmo

Beate Bahner
Fachanwältin für Medizinrecht

Autorin des Buches "Corona-Impfung: Was Ärzte und Patienten unbedingt wissen sollten (https://www.beatebahner.de/corona-impfung-was-aerzte-und-patienten-unbedingt-wissen-sollten.html)" auch kostenlos als eBook
Mitglied der Anwälte für Aufklärung
(http://www.afaev.de/) www.beatebahner.de
(http://xn--www-2x5a.beatebahner.de/) Telegram: https://t.me/rechtsanwaeltin_beate_bahner
Twitter: https://twitter.com/bahner_beate
 


Auf Anfrage von Report 24 beim Amtsgericht, wurde wie folgt geantwortet:
 

   

"
Das Betreuungsgericht hat auf Antrag der Betreuerin mit Beschluss vom 6.12.2022 eine freiheitsentziehende Unterbringung und eine ärztliche Zwangsmaßnahme genehmigt. Rechtsgrundlage hierfür sind §§ 1906, 1906a BGB. Vor dem Beschluss wurde ein fachpsychiatrisches Gutachten zu den
Voraussetzungen der Maßnahmen eingeholt. Der Betroffenen wurde ein Verfahrenspfleger bestellt und sie wurde im Beisein des Verfahrenspflegers von der zuständigen Richterin in ihrer gewohnten
Umgebung angehört. Die Richterin hat sich in der Anhörung davon vergewissert, dass die Betroffene gut deutsch spricht. Die Betroffene hat gegen den Beschluss Beschwerde zum Landgericht Stuttgart eingelegt.

Mit freundlichen Grüßen
Pressesprecherin 

Quelle: Report24


Wie die angeordnete lebensgefährliche, für nichts nützliche Zwangsimpfung mit den anführten §§ begründet werden kann ist für mich nicht nachvollziehbar. Da wird Recht gebeugt. Ich hoffe das Urteil wird revidiert. Wenn meine Einschätzung der Sachlage im Grundsätzlichen zutrifft, müsste auch die verantwortliche Betreuerin, bösartig, dumm, oder arglistig etc., von Ihren Aufgaben entbunden und ggf. haftbar gemacht werden.
 

   


Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 1906 Genehmigung des Betreuungsgerichts bei freiheitsentziehender Unterbringung und bei freiheitsentziehenden Maßnahmen
(1) Eine Unterbringung des Betreuten durch den Betreuer, die mit Freiheitsentziehung verbunden ist, ist nur zulässig, solange sie zum Wohl des Betreuten erforderlich ist, weil

1.
auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung des Betreuten die Gefahr besteht, dass er sich selbst tötet oder erheblichen gesundheitlichen Schaden zufügt, oder
2.
zur Abwendung eines drohenden erheblichen gesundheitlichen Schadens eine Untersuchung des Gesundheitszustands, eine Heilbehandlung oder ein ärztlicher Eingriff notwendig ist, die Maßnahme ohne die Unterbringung des Betreuten nicht durchgeführt werden kann und der Betreute auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung die Notwendigkeit der Unterbringung nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln kann.

(2) Die Unterbringung ist nur mit Genehmigung des Betreuungsgerichts zulässig. Ohne die Genehmigung ist die Unterbringung nur zulässig, wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist; die Genehmigung ist unverzüglich nachzuholen.
(3) Der Betreuer hat die Unterbringung zu beenden, wenn ihre Voraussetzungen weggefallen sind. Er hat die Beendigung der Unterbringung dem Betreuungsgericht unverzüglich anzuzeigen.
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten entsprechend, wenn dem Betreuten, der sich in einem Krankenhaus, einem Heim oder einer sonstigen Einrichtung aufhält, durch mechanische Vorrichtungen, Medikamente oder auf andere Weise über einen längeren Zeitraum oder regelmäßig die Freiheit entzogen werden soll.
(5) Die Unterbringung durch einen Bevollmächtigten und die Einwilligung eines Bevollmächtigten in Maßnahmen nach Absatz 4 setzen voraus, dass die Vollmacht schriftlich erteilt ist und die in den Absätzen 1 und 4 genannten Maßnahmen ausdrücklich umfasst. Im Übrigen gelten die Absätze 1 bis 4 entsprechend.
 

 

   


Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 1906a Genehmigung des Betreuungsgerichts bei ärztlichen Zwangsmaßnahmen
(1) Widerspricht eine Untersuchung des Gesundheitszustands, eine Heilbehandlung oder ein ärztlicher Eingriff dem natürlichen Willen des Betreuten (ärztliche Zwangsmaßnahme), so kann der Betreuer in die ärztliche Zwangsmaßnahme nur einwilligen, wenn

1.
die ärztliche Zwangsmaßnahme zum Wohl des Betreuten notwendig ist, um einen drohenden erheblichen gesundheitlichen Schaden abzuwenden,
2.
der Betreute auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung die Notwendigkeit der ärztlichen Maßnahme nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln kann,
3.
die ärztliche Zwangsmaßnahme dem nach § 1901a zu beachtenden Willen des Betreuten entspricht,
4.
zuvor ernsthaft, mit dem nötigen Zeitaufwand und ohne Ausübung unzulässigen Drucks versucht wurde, den Betreuten von der Notwendigkeit der ärztlichen Maßnahme zu überzeugen,
5.
der drohende erhebliche gesundheitliche Schaden durch keine andere den Betreuten weniger belastende Maßnahme abgewendet werden kann,
6.
der zu erwartende Nutzen der ärztlichen Zwangsmaßnahme die zu erwartenden Beeinträchtigungen deutlich überwiegt und
7.
die ärztliche Zwangsmaßnahme im Rahmen eines stationären Aufenthalts in einem Krankenhaus, in dem die gebotene medizinische Versorgung des Betreuten einschließlich einer erforderlichen Nachbehandlung sichergestellt ist, durchgeführt wird.

§ 1846 ist nur anwendbar, wenn der Betreuer an der Erfüllung seiner Pflichten verhindert ist.
(2) Die Einwilligung in die ärztliche Zwangsmaßnahme bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts.
(3) Der Betreuer hat die Einwilligung in die ärztliche Zwangsmaßnahme zu widerrufen, wenn ihre Voraussetzungen weggefallen sind. Er hat den Widerruf dem Betreuungsgericht unverzüglich anzuzeigen.
(4) Kommt eine ärztliche Zwangsmaßnahme in Betracht, so gilt für die Verbringung des Betreuten gegen seinen natürlichen Willen zu einem stationären Aufenthalt in ein Krankenhaus § 1906 Absatz 1 Nummer 2, Absatz 2 und 3 Satz 1 entsprechend.
(5) Die Einwilligung eines Bevollmächtigten in eine ärztliche Zwangsmaßnahme und die Einwilligung in eine Maßnahme nach Absatz 4 setzen voraus, dass die Vollmacht schriftlich erteilt ist und die Einwilligung in diese Maßnahmen ausdrücklich umfasst. Im Übrigen gelten die Absätze 1 bis 3 entsprechend.
 


Wie real die Todesängste von Inna Zhvanetskaia vor einer Impfung sind, ist zwischenzeitlich kaum noch wegzuleugnen. Auch mir sind Todesfälle bekannt, die mit großer Wahrscheinlichkeit auf Impfungen zurückzuführen sind. Von Wegen es ginge um das Wohl der quasi entmündigten Person. Die Verurteilte hat wohl mehr Verstand als alle ihre "Vormunde" zusammengenommen.
 



Quelle: Kampf für die Zukunft via Telegram |  veröffentlicht 12.01.2023
zum Video - Blind klicken!

Schwere Impfnebenwirkungen und plötzliche Todesfälle
 


Von Inna Abramovna Zhvanetskaia gibt es auch einen englischen Wikipediaeintrag, den ich in deutscher Übersetzung nachfolgend einfüge:

    Inna Abramovna Zhvanetskaia wurde am 20. Januar 1937 in Vinnytsia, Ukraine, geboren. Sie studierte Komposition bei Nikolay Peyko an der Gnessin-Schule, wo sie 1964 ihren Abschluss machte. Sie unterrichtete Klavier und wurde 1965 Dozentin für Partiturlesen und Instrumentation an der Gnessin-Schule (heute Staatliche Musikhochschule Gnessin).[1]

    Zu ihren Kompositionen gehören:[1]
    Inhalt

    1 Kammermusik
    2 Orchester
    3 Klavier
    4 Gesang
    5 Referenzen

    Kammermusik

    Burlesque (Violine und Klavier; 1959)
    Fünf Tanzstücke für Kinder (zwei Celli; 2007)[2]
    La Bale (Bratsche und Klavier; 2015)[3]
    Erinnerungen an den Komponisten Alfred Schnittke (Solocello)[3]
    Sechs Stücke (Bläserquintett; 1969)
    Sonate (Violine und Klavier; 1976)
    Splitter der Kindheit (Solovioline)[4]
    Streichquartett (1962)
    Variationen über ein jüdisches Thema (zwei Violinen)[3]

    Orchester

    Konzert für Kontrabass und Orchester (mit Klavierauszug; 1978)
    Ouvertüre (1963)
    Klavierkonzert[3]
    Suite (Streichorchester; 1965)

    Klavier

    Partita (1966)
    Mehrstimmige Fantasie (1962)
    Toccata (1961)
    Variationen über ein Thema von Brahms (1958)

    Gesang

    Zyklus (Text von A. Izaakian; Gesang und Klavier; 1960)
    Aus mittelalterlicher hebräischer Poesie (1998)[3]
    Laute Lieder von Anna Akhmatova[3]
    Romanzen (Texte von V. Bryusov und anderen nicht näher bezeichneten Dichtern)
    Yanvarski Stroki (Text von S. Smirnov; Gesang und Klavier; 1968)
    Zemija! (Text von Tvorenye-Cholovek; Chor und Orchester; 1972)

    Referenzen

    Cohen, Aaron I. International encyclopedia of women composers (Zweite, überarbeitete und erweiterte Auflage). New York. ISBN 0-9617485-2-4. OCLC 16714846.
    "Ruslania - AbeBooks". www.abebooks.com. Abgerufen am 2020-05-25.
    "Zhvanetskaya, Inna - online hören, herunterladen, Noten". classical-music-online.net. Abgerufen am 2020-05-25.
    "Inna Zhvanetskaya - Classical Archives". www.classicalarchives.com. Abgerufen am 2020-05-25.

    Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator (kostenlose Version)

    Originalquelle: Wikipedia    



Quelle: DerpfeiffendeHeinrich via BitChute  |  veröffentlicht 11.01.2023

Zwangsimpfung: Inna Zhvanetskaya auf der Flucht?

Der Fall Inna Zhvanetskaya: Eine 85-jährige jüdisch-ukrainische Komponistin, die aufgrund eines Beschlusses des Amtsgerichts Bad Canstatt - gegebenenfalls mit Polizeigewalt und Zwang - psychiatrisiert und gegen Covid geimpft werden soll.
Angeblich standen am 11.1.2023 um 7 Uhr morgens zwei Polizeiautos und ein Krankenwagen vor ihrer Türe. - Inna Zhvanetskaya wurde jedoch nicht angetroffen.

Quelle: https://t.me/AllesAusserMainstream/31177 |  https://t.me/bitteltv/19876

Nachtrag:
12.01.2023 (Quelle: Report24, Kommentar von Willi Huber)
“Wir haben Erfahrung darin, Juden zu verstecken” –
breite Gegenöffentlichkeit im Fall der Inna Z.

Die meisten Reaktionen und Zuschriften zum Fall der jüdischen Komponistin Inna Zhvanetskaya (85) sind voller Emotionen. Die Menschen sind wütend, dass so etwas im Jahr 2023 in Deutschland möglich ist. Viele Aspekte der Geschehnisse geben auch Hoffnung. Einerseits melden sich jene, die sagen, sie hätten “auch damals Juden versteckt”, es wäre ihrer Familie eine Pflicht. Andererseits hat die völlig inhomogene Szene der Alternativmedien gezeigt, dass man kampagnenfähig ist, wenn es um eine wichtige Sache geht. [...]
 
Wie viele alte Menschen verschwinden still und heimlich?

Niedertracht, Korruption und Gier könnten auch zur Verkettung der Umstände geführt haben, welche Frau Zhvanetskaya in ihre missliche Lage gebracht haben. Aus rechtlichen Gründen wagen wir es nicht, den Verdacht vollständig und mit den betreffenden Namen in Schriftform zu gießen – doch was, wenn der Gutachter zufällig für dieselbe Einrichtung arbeitet, in der die Unterbringung stattfinden sollte? Was, wenn die Pflichtbetreuung eine Historie an “Unterbringungen” dieser Art hat? Die Betreffenden sollen sich nicht in Sicherheit wähnen, wir recherchieren das penibel und hoffen auch auf die Mitarbeit der Leser im Raum Stuttgart und darüber hinaus. [redaktion@report24.news]  [...]

Weiterlesen im vollständigen Originaltext bei ' report24 ' ..hier


Nachtrag 23.01.2023

16.01.2023 (Quelle: Report24)
Fall Zhvanetskaya schafft es in Jerusalem Post – internationale Aufmerksamkeit erhöht Sicherheit

18.01.2023 (Quelle: Report24)
Exklusives Video “aus dem Versteck”: Inna Zhvanetskaya bedankt sich, es geht ihr gut

   


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